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Wichtige Hinweise zum Prüfungsrecht

In Anbetracht der anstehenden ersten juristischen Prüfung möchten wir wichtige Hinweise geben, die vielleicht manchem Prüfungskandidaten helfen können. Oftmals kontaktieren uns Prüflinge, die durchgefallen sind, erst nach Zugang der Bescheide. Dies ist häufig viel zu spät, da eventuelle Mängel im Prüfungsverfahren sofort gerügt werden müssen. Dies gilt insbesondere bei Prüfungsunfähigkeit und Störungen während der Prüfung (z.B. aufgrund von Lärm).

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