Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Im Rahmen des Verkehrsrechts werden wir für Sie bei folgenden Problemen tätig:

  • Fahrzeugschäden und Personenschäden nach Unfall (hierzu gehören insbesondere Reparaturkosten, Schmerzensgeld und ähnliches)
  • Abwicklung gegenüber Ihrer Versicherung (Kasko- und Vollkaskoversicherung)
  • Vertretung bei unfallbedingten Dauerschäden wie z.B. Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls und hierauf gründenden Folgeschäden
Verkehrsunfall

Verkehrsunfall … und was nun?

Täglich passieren Verkehrsunfälle und damit treten viele Fragen für den Geschädigten und auch für den Verursacher auf, wie z.B.:

  • Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
  • Totalschaden oder Reparaturschaden?
  • Nutzungsausfall oder Wertminderung?
  • Welches Schmerzensgeld steht mir zu?
  • Wie berechne ich den Haushaltsführungsschaden?
  • Was ist mit den Nebenkosten sie Abschleppkosten, Standgebühren wie Ummeldekosten?

Um diese Fragen rechtssicher zu beantworten, sollten Sie uns sofort kontaktieren, damit Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig und vor allem vollständig geltend machen können. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie wichtige Ansprüche verlieren oder gar nicht durchsetzen können.  Die Rechtsprechung gesteht dem Geschädigten einen Rechtsanwalt zu, da er nach der Schadensregulierung so gestellt sein muss, wie vor seinem Unfall. Die Kosten hierfür hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Auch wenn die Haftungslage eindeutig erscheint, sollten Sie nicht zögern uns zu mandatieren um zu verhindern, dass eventuell Verschuldensquoten gebildet und lediglich Abschlagszahlungen gezahlt werden.

Sie haben nicht sofort einen Anwalt eingeschaltet, da Sie von einer unbürokratischen Abwicklung bei einer eindeutigen Sachlage ausgegangen sind?

So sollten Sie nicht zögern uns anzurufen. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.

Sie fragen sich, ob Sie nach einem schuldhaften Verkehrsunfall einen Anwalt benötigen?

Sollten Sie Unfallverursacher sein, können wir Ihnen helfen, die Kosten zu reduzieren. Wichtig ist, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Kontaktieren Sie uns zeitnah nach dem Autounfall. Vielleicht sind Sie auch nur teilweise schuld. Bei Zweifeln über den Unfallhergang nur Angaben zur Person und Fahrzeug gegenüber der Polizei machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren!

Die Kosten für unsere Beauftragung bei einem schuldhaften Verkehrsunfall sind vom Unfallverursacher zu tragen – bei Teilschuld anteilig. Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, so rechnen wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung, die vom Versicherungsnehmer zu tragen ist.

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(0681) 37940-22

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Ben Zimmerling

Ben Zimmerling *

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Birgit Hippler

Birgit Hippler

Rechtsanwaltsfachangestellte
Sekretariat RA Ben Zimmerling