Psychologie

Studienplatzklage Psychologie

Psychologie ist und bleibt ein sehr beliebter Studiengang. Obwohl über 50 Hochschulen in Deutschland den Studiengang anbieten, bleiben alljährlich viele Studienbewerber ohne Studienplatz. Die NC-Werte bewegen sich häufig im Bereich der medizinischen Studienfächer. Die Lösung kann auch hier heißen: Studienplatzklage.

Jetzt kostenlos beraten lassen

(0681) 37940-26 oder -13

Mo - Do: 08:30–17:30 Uhr
Fr: 08:30–15:00 Uhr

Informationsmaterial

Umfangreiches Info-Material als PDF-Download zur Studienplatzklage in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie …

Chancen

Seit vielen Jahren schon verhelfen wir Studienbewerbern über den Klageweg ins Psychologiestudium. Fast jeder Mandant, der unserer Empfehlung folgend 8-12 Hochschulen verklagt hat und dem es im Wesentlichen egal war, an welcher Hochschule er sein Wunschstudium absolviert, hatte innerhalb weniger Monate einen Studienplatz erhalten. Auch wenn dies natürlich keine Garantie für die Zukunft ist, sind wir optimistisch, dass sich an dieser Quote in den nächsten Jahren nichts ändern wird.

Kosten

Die Studienplatzklage im Studiengang Psychologie ist generell günstiger als in den medizinischen Studiengängen. Aufgrund der hohen Zahl an möglichen verklagbaren Hochschulen können wir das Verklagen solcher Hochschulen vermeiden, an denen die Kosten erfahrungsgemäß sehr hoch sind, z.B. weil die Hochschule einen Anwalt beauftragt, dessen Gebühren der Studienplatzkläger tragen muss.

Sie sollten beim Verklagen von 8-12 Hochschulen mit einem Gesamtkostenaufwand von 8.000 bis 9.000 € rechnen.

Kann ich vielleicht doch meine Lieblingsuni verklagen?

Natürlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Wir sprechen lediglich Empfehlungen aus - im Hinblick auf Erfolgsaussichten und Kosten. Möchte ein Mandant eine bestimmte Hochschule verklagen, obwohl dort hohe zusätzliche Kosten entstehen, machen wir das natürlich. Allerding führen wir keine unsinnigen Zulassungsverfahren. Wenn wir von vornherein wissen, dass ein Verfahren aussichtslos ist, weigern wir uns.

Warum zu uns?

Wir sind kompetent, fair und persönlich.

Kompetent
Buch Erfolgreich zum Studienplatz

Wir sind seit mehr als 40 Jahren spezialisiert auf das Gebiet des Hochschul- und insbesondere des Hochschulzulassungsrechtes. Wir haben in der Vergangenheit mehrere tausende von Studienplatzklägern vertreten. Wir vertreten allerdings auch zahlreiche Hochschullehrer. Von daher haben wir einen umfassenden Ein- und Überblick in das deutsche Hochschulgeschehen. Wir grenzen uns von denjenigen Rechtsanwälten ab, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Studienplatzklagen bereits vor vielen Jahren als “Trittbrettfahrer” bezeichnet hat. Nach unserer Überzeugung zeichnet sich ein spezialisierter Rechtsanwalt durch Wissen aus und nicht durch Hochglanzwerbung.

Nicht zuletzt dürfen wir uns rühmen, gemeinsam mit Robert Brehm das juristische Standardwerk zur Studienplatzklage geschrieben und zahlreiche Aufsätze zu diesem Thema publiziert zu haben.

Fair
Studienplatzmangelerscheinungen unter der Lupe

Wir versprechen niemandem das Blaue vom Himmel. Die Zeiten einer 100-prozentigen Erfolgschance bei einer Klage z.B. in das 1. Fachsemester Humanmedizin sind ganz einfach vorbei - zu groß die Konkurrenz auch unter den Studienplatzklägern. Auch behaupten wir nicht, durch Mauscheleien mit irgendwelchen persönlich bekannten Professoren Studienplätze für unsere Mandanten erreichen zu können. Wir tragen lediglich mit umfangreichen Schriftsätzen zu Fehlern in den Kapazitätsberechnungen vor und verhandeln persönlich und häufig federführend vor den Verwaltungsgerichten oder direkt mit den Gegenanwälten und Hochschuljustitiaren, um weitere Studienplätze erstreiten zu können.

Bei uns gibt es auch keine versteckten Kosten. Sie vereinbaren mit uns ein Pauschalhonorar und bezahlen uns auch genau dieses und keinen Cent mehr.

Persönlich
Alexander Klein

Die Studienplatzklagen sind Massenverfahren, ok. Unsere Mandanten sind für uns aber nicht nur “Nummern”. Unsere Mandanten können uns immer (zu Bürozeiten) anrufen und werden nicht abgewiesen. Es ist (fast) immer jemand da, der Auskunft geben kann über den aktuellen Stand der Verfahren, die jeweiligen Chancen etc. Auch auf E-Mails reagieren wir so schnell wie möglich (spätestens am nächsten Arbeitstag).

Im Hinblick auf die Abrechnungspraxis anderer Anwälte erscheint es uns auch angebracht, zu erwähnen, dass wir Telefonate mit Mandanten (oder auch deren Angehörigen) nicht extra berechnen. Die Betreuung der Mandanten gehört zum Mandat!