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Studienplatzklage

Buch: Erfolgreich zum Wunschstudienplatz

Studienplatzklage

Mythos Studienplatzklage?

Die Geschichte der Studienplatzklage ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Wir wollen Ihnen dabei helfen, diese auszuräumen und Ihnen den Weg zum Wunschstudium ebnen. Wählen Sie Ihr Wunschstudium im Menü, um mehr Informationen zu erhalten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen kostenlose telefonische Beratung (nur für Kapazitätsklagen) sowie unsere Informationsschreiben.

Alexander Klein

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– kostenlos für Studienplatzklagen –

(0681) 37940-26

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Informationsbroschüre Kapazitätsklage

Informationsmaterial

Umfangreiches Info-Material als PDF-Download zur Studienplatzklage in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie sowie für Bachelor und Master

Zu den Downloads

Oftmals hören wir den Satz "Wie, man kann Studienplätze einklagen?”. Ja, kann man! Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den staatlichen Universitäten und (Fach-) Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Diesen Anspruch kann jeder Studienbewerber gerichtlich geltend machen.

Häufiger als viele Studienbewerber vielleicht meinen, kann die fehlende Auslastung der vorhandenen Ausbildungskapazität der Hochschule nachgewiesen werden. Die Berechnung der Ausbildungskapazität ist nämlich sehr kompliziert und fehleranfällig. Wenn es uns gelingt, der Universität einen solchen Fehler nachzuweisen, stehen die Chancen sehr gut, dass daraufhin unser Mandant zu seinem Studienplatz kommt. Dies erfolgt teilweise im einstweiligen Rechtschutzverfahren (Eilverfahren) und teilweise im Klageverfahren (Hauptsacheverfahren).
Mehr zum Thema: Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Die Möglichkeit der Studienplatzklage ist in den medizinischen Studiengängen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) seit langer Zeit bekannt. Eine Studienplatzklage kann allerdings in jedem Studiengang durchgeführt werden, zum Beispiel in Psychologie oder anderen Bachelor-/Lehramts- oder Masterstudiengängen.

Achtung Frist!
In einigen Bundesländern laufen die Fristen für eine Klage zum Sommersemester bereits am 15.01. und zum Wintersemester bereits am 15.07. ab.
Beauftragen Sie uns rechtzeitig, um alle Chancen zu wahren.

Chancen und Kosten

Die Erfolgsaussichten und Kosten einer Studienplatzklage variieren stark je nach gewünschtem Studiengang. Sie finden Einschätzungen zu Kosten und Chancen sowie unsere bisherigen Erfolgsquoten auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.

Wir unterscheiden intern und auch in unseren Infos die Studienplatzklagen grob nach folgenden Studiengängen:

In den harten NC-Fächern (Human-, Zahn- und Tiermedizin) klagen viele Studienbewerber. Je mehr Studienbewerber sich bei den Gerichtsverfahren streiten, umso mehr Verfahren müssen für den Einzelnen geführt werden. Dies erhöht die Kosten. Hinzu kommt, dass in den harten NC-Fächern sich viele Hochschulen anwaltlich vertreten lassen. Obwohl die Kosten somit relativ hoch sind, kann Ihnen niemand einen Studienplatz garantieren.

Mehr zur Studienplatzklage in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin

Weitere Informationen

Für weitere Informationen laden wir Sie dazu ein, sich nähergehend über ihren Wunschstudiengang auf unserer Seite zu informieren, unsere Hinweisblätter in der Downloadsektion herunterzuladen oder mit uns in direkten Kontakt zu treten. Wir stehen Ihnen per E-Mail, Telefon und über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Warum zu uns?

Wir sind kompetent, fair und persönlich.