Aktuelles

Strafgerichtliche Verurteilungen berechtigen nur bei Wissenschaftsbezug zur Versagung der Promotionszulassung

Eine Universität kann die Zulassung zum Promotionsverfahren wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung des Antragstellers nur dann ablehnen, wenn die begangene Straftat eine wissenschaftsbezogene Verfehlung darstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Weiterlesen …

Letzte Chance auf einen Studienplatz an der Universität des Saarlandes im WS 15/16

Wer einen Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengang studieren möchte, sollte sich beeilen, denn die Frist für einen außerkapazitären Antrag läuft zum 15.09. ab. Dieser Antrag ist zwingende Voraussetzung für eine Studienplatzklage.

Informieren Sie sich daher noch heute über Ihre Möglichkeiten. Wir stehen Ihnen gerne für Ihre individuelle Beratung zur Verfügung!

Weiterlesen …