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Vorbildung für Psychologische Psychotherapeutin

 

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat am 04.02.2016 entschieden, dass eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein vollständiges Studium der Psychologie (Bachelor und Master) an einer Universität voraussetzt. Insoweit ist zu beachten, dass es zahlreiche "private Hochschulen" gibt, die lediglich den Status einer Fachhochschule haben. Dies ist für die Studierenden häufig nicht ohne weiteres erkennbar und muss ggf. erfragt werden. Sofern auch nur ein Teil der Ausbildung an einer Nicht-Universität (Fachhochschule) absolviert wird, scheidet die Zulassung zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten aus. 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Rechtsstreit ist nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Wir glauben nicht, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes noch in diesem Jahr ergehen wird. 

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