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Falsche Angaben bei Einschreibung mit gravierenden Folgen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Kläger abschlägig beschieden, der bei seiner Einschreibung (Studium der Humanmedizin) falsche Angaben gemacht hat. Er hatte verschwiegen, dass er an einer anderen Hochschule eine Prüfung im Fach Humanmedizin endgültig nicht bestanden hat. D

ass der Kläger zwischenzeitlich mehrere Semester an der betreffenden Hochschule Medizin studiert hat, hat das Verwaltungsgericht für unerheblich erachtet (unseres Erachtens zu Recht).

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