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Erfolgreiche Rechtsvertretung bei drohendem Entzug eines Doktorgrades

Die Universität Hamburg war der Auffassung, dass einer ihrer Doktoranden „fremde Hilfe“ in Anspruch genommen habe. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit (Entzugs-, Widerspruchs- und Klageverfahren) hat das VG Hamburg nach einer stundenlangen mündlichen Verhandlung mit der Anhörung verschiedener Zeugen der Universität Hamburg nachdrücklich empfohlen, den Widerrufsbescheid aufzuheben. So geschah es. Die Universität Hamburg hat auch die Rechtsverfolgungskosten zu tragen.

Wir haben im Übrigen vor mehreren Jahren in zahlreichen Prozessen (beim VG Hannover sowie beim OVG Lüneburg) die Mandanten vor dem Verlust des Doktorgrades wegen angeblicher Täuschung erfolgreich vertreten. Wir weisen bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hin, dass wir bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen promovierte Mandanten vor dem Entzug des Doktorgrades bewahren konnten.

Insbesondere wird von den Hochschulen übersehen, dass nicht jede strafgerichtliche Verurteilung zur Versagung der Promotionszulassung oder zum Entzug des Doktorgrades berechtigt. Erforderlich ist stets ein Wissenschaftsbezug.

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