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Baukreditvertrag widerrufen

Der Bundestag hat am 18.02.2016 beschlossen, das zeitlich unbeschränkte Widerrufsrecht für Immobilienkredite auslaufen zu lassen. Wer den „Widerrufsjoker“ noch nutzen will, hat nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit. Für die Ausübung des Widerrufsrechtes gibt es keine Formvorschriften. Eine bestimmte Formulierung muss nicht verwendet werden. Es ist allerdings erforderlich, dass deutlich zum Ausdruck gebracht wird, welcher konkrete Darlehensvertrag widerrufen wird. Empfehlenswert ist es im Übrigen, den Widerruf sowohl per Fax als auch als Einschreiben der Bank zu übermitteln. Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich.
Der Widerruf ist heute allerdings nur dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. Nach allgemeiner Schätzung kann man davon ausgehen, dass dies für ca. 80 % aller Baukreditverträge gilt. Ein alsbaldiger Widerruf kann zum Ersparnis von tausenden Euro bei einer Baufinanzierung führen.
Ein Widerruf ist jedoch ausgeschlossen bei Verbraucherkrediten mit einer sogenannten Null-Prozent-Finanzierung (keine Zinsen, keine Bearbeitungsgebühren und auch keine zusätzliche Restschuldversicherung). Derartige Baukreditverträge wird es kaum geben.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gibt es nicht nur bei Baukreditverträgen, sondern auch bei vielen sonstigen Kreditverträgen. Insoweit rentiert sich stets die Überprüfung der Widerrufsbelehrung und alsdann auch die Prüfung einer günstigeren Finanzierung.
Bei der rechtlichen Abwicklung des Widerrufsrechtes sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

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