OVG Saarlouis, Urteil vom 04.04.2019 - 2 A 244/18 - Beamtenrecht (Unterlassung von Äußerungen)
Die Parteien haben gestritten über die Behauptung eines Stadtratsmitgliedes, dass der (damals) amtierende Oberbürgermeister neben seinem Hauptamt (als Oberbürgermeister) ein Bestattungshaus betreibt und somit einer sonstigen Nebentätigkeit nachgeht. Sowohl das VG Saarlouis als auch das OVG Saarlouis haben den Beklagten verurteilen, diese falsche Behauptung zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Monaten, festgesetzt.