Entscheidung

OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.06.2018 - 1 B 86/18 - Besetzung der Präsidentenstelle bei der HTW

In den Jahren 2017/2018 mussten sich das VG Saarlouis sowie das OVG Saarlouis mit einer Konkurrentenklage beschäftigen. Verhindert werden sollte die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft. Sowohl das VG Saarlouis (Beschluss v. 08.02.2018  als auch das OVG Saarlouis (Beschluss vom 20.06.2018) haben das klägerische Begehren zurückgewiesen. Es habe das zuständige Organ entschieden und die Entscheidung sei im Übrigen auch nicht zu beanstanden. Wir waren somit erfolgreich.

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