Studienplatzklage-News Details

Einigung über neues Hochschulzulassungsrecht für die medizinischen Studiengänge ab Wintersemester 2020/2021

Wie in diesen Tagen bekannt wurde, haben sich die Amtschefs der Wissenschaftsministerien in der ersten Novemberhälfte dahingehend geeinigt, dass ab dem Jahre 2020 die Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung wie folgt verteilt werden:

  • 30 % Abiturbestenquote
  • 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
  • 10 % „Erfahrungsquote“

Was unter dieser „Erfahrungsquote“ genau zu verstehen ist, ist noch ziemlich offen. Von dieser Quote sollen auch die „Altwartenden“ profitieren. Zwei Jahre lang sollen sie abhängig von der Dauer ihrer Wartezeit einen besonderen Bonus innerhalb der Erfahrungs-/Eignungsquote erhalten. Diese Quote wird halbiert gegenüber den aktuellen Verhältnissen. Wer alsdann konkret und nach welchen Kriterien berücksichtigt werden soll, ist derzeit noch völlig offen.

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