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Masterstudium und Kindergeld

Ein konsekutives Masterstudium kann steuerlich geltend gemacht werden.

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.09.2015 - VI R 9/15 - entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das Berufsziel erst durch das Masterstudium erreicht werden kann. Der BFH hat insoweit ausdrücklich gegen ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (an die Finanzämter) entschieden. Von daher können nunmehr Kosten eines "konsequenten Masterstudiums" steuerrechtlich geltend gemacht werden. Gegebenenfalls können wir Ihnen geeignete Steuerberater benennen, die auf diesem Gebiet tätig sind. 

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