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Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Hochschulvergabeverfahren teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag ein wegweisendes Urteil zum Hochschulzulassungsrecht verkündet. Hiernach ist das bisherige Vergabeverfahren in wichtigen Teilen verfassungswidrig. Den Bundesländern wurde allerdings eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt. Das Hochschulzulassungsrecht muss bis zum 31.12.2019 modifiziert und angepasst werden. Einzelheiten wird man der (sicherlich sehr langen) Gerichtsentscheidung entnehmen können (einstweilen existiert lediglich eine Presseerklärung). Sobald uns die vollständige Entscheidung vorliegt, werden wir diese auswerten und unverzüglich weiter berichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen eine einzige Bestimmung des Hochschulzulassungsrechtes mit sofortiger Wirkung für verfassungswidrig erklärt (nämlich eine Norm aus dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz). Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut:


„Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Vorabquote nach … haben Bewerber/innen Vorrang, die die in § 34 S. 1 des Hochschulrahmengesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechtes in einem Studiengang vorrangig ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.“


Alle anderen Normen des Hochschulzulassungsrechtes sind einstweilen weiter anwendbar.
Sobald uns die vollständige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt und wir Gelegenheit hatten, diese intensiv zu studieren, werden wir weiter berichten.

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