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Auch unter 1,60 m Anspruch auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat in einem von uns erstrittenen Beschluss entschieden, dass auch eine Bewerberin Anspruch auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst hat, wenn sie die Größe von 1,60 Meter nicht erreicht.

Es sei verfehlt, im Anschluss an die Praxis in anderen Bundesländern, eine Mindestgröße von 1,62 m strikt zu verlangen. Eine endgültige Klärung bleibt allerdings dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

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