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Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab 01.01.2016 beim Kindergeld

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schriftlich mitteilen, und zwar die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der bereits Kindergeld bezieht.

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